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Abtreibung USA 2

Die öffentlichen Kommentare zur jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichts bezüglich des amerikanischen Abtreibungsrechts hätten kaum radikaler und ideologischer ausfallen können. Dabei arbeitet man vor allem mit dem begründeten Mitgefühl vieler Menschen mit vergewaltigten, kranken oder sozial benachteiligten Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind. Ohne das aber immer deutlich kenntlich zu machen, wollen viele Abtreibungsbefürworter ein allgemeines und pauschales „Menschenrecht auf Abtreibung“ installieren, sodass jede Frau jederzeit und aus jedem Grund den in ihr heranwachsenden Menschen töten darf. Das wird dann als grundlegendes Frauenrecht, als soziale Errungenschaft, als demokratisch und geschlechtergerecht beworben. Alles was heute gesellschaftlich als positiv wahrgenommen wird, soll plötzlich mit Abtreibung zu tun haben, versucht man irriger Weise der breiten Bevölkerung zu vermitteln.

Über das Recht der jährlich allein in den USA fast einer Millionen abgetriebenen Kinder wird in dieser Diskussion kaum ein Wort verloren, obwohl medizinisch, ethisch und juristisch kein ernsthafter Zweifel daran besteht, dass es sich bei einer Abtreibung um die Tötung menschlichen Lebens handelt. Stattdessen werden alle, die sich für die Rechte der Ungeborenen einsetzen, pauschal als Feinde der Frauen, der Migranten, der Jugend, der Freiheit und der Demokratie diffamiert. Aufgrund dieser Hasskampagne, an der sich selbst führende amerikanische Politiker der demokratischen Partei und zahlreiche deutsche Medien beteiligen, gab es bereits ernstzunehmende Morddrohungen gegen die Richter des Obersten amerikanischen Gerichts. Weil diese Richter, durchaus gut juristisch begründet, gegen die weltanschaulichen Interessen von Abtreibungsbefürwortern entschieden haben, müssen sie jetzt um ihr Leben fürchten und unter Polizeischutz gestellt werden. So eine Entwicklung sollte ernsthaft zum Nachdenken bringen.

Hier einige der momentan häufig zu hörenden Vorwürfe gegen die Entscheidung des höchsten amerikanischen Gerichts zur Abtreibungs- Gesetzgebung:

  1. Frauen werden nun gezwungen illegal abzutreiben, bzw. weite und gefährliche Reisen oder hohe Kosten auf sich zu nehmen um abtreiben zu können.

Diese Behauptung geht diskussionslos davon aus, dass alle gewöhnlich durchgeführten Abtreibungen unbedingt nötig sind. Wenn sie in ihrem Bundesstaat nicht mehr abtreiben können, dann sind Frauen demnach „gezwungen“ weit entfernt oder unter schlechten Bedingungen abzutreiben. Mit dieser Argumentation wird der eigentlichen Frage aber geschickt ausgewichen, nämlich, ob Abtreibungen in jedem Fall die einzig mögliche und wünschenswerte Option sind. Wenn der Staat oder Privatleute bessere Bedingungen zur Austragung des Kindes schaffen, dann könnte sowohl das Leben des Embryos gerettet, als auch das Problem der jeweiligen Frau gelöst werden.

  • Das Oberste Gericht der USA hat Abtreibungen verboten.

In der momentanen, aufgeregten Diskussion wird von manchen Kommentatoren übersehen, dass das Oberste Gericht der USA keine verpflichtenden Regeln zur Abtreibung beschlossen hat. Es wurde lediglich festgestellt, dass es in Amerika aus guten juristischen und ethischen Gründen kein allgemeines, durch die Verfassung gesichertes „Recht auf Abtreibung“ gibt. Deshalb haben die einzelnen Bundesstaaten die Möglichkeit eigene Abtreibungs- Gesetze zu erlassen. Eine bundesstaatliche Bevormundung der einzelnen Staaten muss entsprechend gut begründet werden, was in diesem Fall nicht möglich ist. Nur weil jemand seine Sicht der Abtreibung gerne in den ganzen USA durchsetzen will, kann man eben nicht einfach verfassungsmäßige Grundrechte der einzelnen Bundesstaaten außer Kraft setzen.

  • Die Einschränkung von Abtreibung ist eine Verletzung der Menschenrechte.

Die allgemeinen Menschenrechte umfassen viele persönliche Freiheiten, die dem einzelnen Bürger von den meisten demokratischen Staaten zugesprochen werden. Dazu gehören Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit usw. Ein wie auch immer geartetes „Recht auf Abtreibung“ gehört bisher nicht zu den allgemeinen Menschenrechten. Abtreibung zum „Menschenrecht“ zu erklären wäre auch höchst problematisch, weil die Tötung eines menschlichen Wesens in den meisten Ländern noch immer als Straftat verstanden wird. Immerhin kann man kein Menschenrecht einführen, dass andere, bisher geltende Menschenrechte prinzipiell außer Kraft setzt; in diesem Fall das Recht des Kindes auf Leben.

  • Einschränkungen von Abtreibungen richten sich vor allem gegen die arme Bevölkerung.

Die meisten staatlichen Regeln treffen Menschen mit eingeschränkten materiellen Möglichkeiten stärker als Personen die viel Geld zur Verfügung haben. Arme können nicht so einfach ihren Wohnort oder ihren Arbeitsplatz wechseln, sie haben weniger Geld für medizinische Behandlungen, sie können auch keine teuren Anwälte in Anspruch nehmen usw. Deshalb sind aber nicht alle Gesetze von vornherein gegen materiell schlechter gestellte Menschen gerichtet. Prinzipiell gelten die Abtreibungsgesetze eines US-Bundesstaates natürlich für alle seine Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen. Reiche haben allerdings eher die Möglichkeit illegal diesen gesetzlichen Forderungen auszuweichen, indem sie beispielsweise in einem anderen Bundesstaat abtreiben. Das Ziel entsprechender Gesetze ist aber, dass alle Abtreibungen neu auf den Prüfstand kommen.

  • Einschränkungen von Abtreibung sind gegen die Demokratie.

Da die Entscheidung, Abtreibungsgesetze den einzelnen Bundesstaaten zu überlassen, von einer wichtigen und grundlegenden Institution der amerikanischen Demokratie getroffen wurde, ist es geradezu absurd, diesen Beschluss nur alleine deshalb als undemokratisch zu bezeichnen, weil er der eigenen Weltanschauung widerspricht. In den meisten demokratischen Staaten verabschieden die von der Bevölkerung gewählten Vertreter im Parlament neue Gesetze. Unabhängig davon müssen die Gerichte sicherstellen, dass diese Gesetze auch korrekt eingehalten werden. Genau das hat das Oberste Gericht der USA in dem vorliegenden Fall getan und festgestellt, dass die bisherige Regelung der Verfassung widerspricht. In diesem Sinn ist das Urteil der höchsten Richter also gerade ein Zeichen funktionierender Demokratie und nicht etwa demokratiefeindlich. Nur wer Demokratie mit seiner eigenen weltanschaulichen Meinung verwechselt, der kann das momentan gültige Recht amerikanischer Bundesstaaten auf eigene Abtreibungs- Gesetze als undemokratisch bezeichnen.

  • Einschränkungen von Abtreibungen sind gegen das Lebensrecht von Frauen.

Gesetze amerikanischer Bundesstaaten, die Abtreibungen strenger regeln, um auch das Lebensrecht der Kinder nicht aus dem Blick zu verlieren, handeln nicht generell gegen das Lebensrecht von Frauen. Offensichtlich wird durch eine Schwangerschaft das Leben einer Frau nicht beendet oder unwiderruflich zerstört. Natürlich beeinflusst eine ungewollte Schwangerschaft den Lebensplan der betroffenen Frau deutlich, selbst wenn sie sich entschließen sollte ihr Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben. Allerdings gibt es auch viele andere, nicht frei ausgewählte Ereignisse, die das Leben eins Menschen ohne seine Zustimmung stark bestimmen. Dazu gehören beispielsweise begrenzte Arbeitsangebote, seltsame Eltern oder ein unvorhergesehener Verkehrsunfall. Außerdem wird in der Diskussion regelmäßig ausgeblendet, dass die freie Lebensgestaltung der Frau bei Abreibung nur durch den Tod des Kindes erreicht werden kann. In jedem Fall muss man also beide Ansprüche sorgsam gegeneinander abwägen und das Lebensrecht des Kindes nicht generell vernachlässigen.

  • Einschränkungen von Abtreibungen sind Vergehen gegen die Gleichstellung der Geschlechter

Es ist absurd aufgrund biologischer Tatsachen eine gesellschaftliche Ungerechtigkeit der Geschlechter zu konstruieren. Ähnlich unsinnig wäre es von geschlechtlicher Ungerechtigkeit zu sprechen, weil Männer durchschnittlich mehr Muskelmasse haben oder Frauen durchschnittlich länger leben. Selbstverständlich richten sich einige Gesetze nur an Menschen mit bestimmten Eigenschaften, das betrifft manchmal das Alter, die Zurechnungsfähigkeit oder eben auch die Fähigkeit Kinder zu bekommen. Nur wer Kinder bekommt, kann während der Schwangerschaft zeitweilig von der Arbeit freigestellt werden. Nur wer in der Lage ist Kinder zu bekommen, kann ein in seinem Bauch befindliches Kind töten. Hier handelt es sich nicht um eine gesellschaftliche Benachteiligung, sondern um eine Konsequenz biologischer Tatsachen. Nur wer nicht bereit, ist Biologie und Ideologie sachgemäß voneinander zu trennen, kann zu dem Schluss kommen, die Bedingungen des Frauseins generell als Diskriminierung zu interpretieren.

Erschreckenderweise wird auf das Lebensrecht abgetriebener Kinder in der großen medialen Empörung fast nie eingegangen. Wenn, dann werden diese Kinder einfach per Definition zu Nichtmenschen erklärt, um sie ohne größere ethische Bedenken töten zu können. Zu Menschen werden diese Kinder erst, wenn sie von ihren Müttern als solche anerkannt werden oder mit ihrer Geburt. Wie alle juristischen und medizinischen Gutachten allerdings deutlich zeigen, ist eine solche Regelung natürlich vollkommen unbefriedigend, weil in der Entwicklung des Kindes während der Schwangerschaft eben kein wirklich tiefgreifender Sprung zu beobachten ist, der das Kind von einem frei verfügbaren Zellklumpen zum schützenswerten Menschen macht. In Deutschland betonen sowohl das Grundgesetz als auch das Strafrecht deshalb deutlich, dass es sich bei Abtreibung um die Tötung eines Menschen handelt.

Um aber ungeborene Kinder ohne größere ethische Bedenken töten zu können, werden sie erst verbal entmenschlicht. Ähnliches zeichnet sich momentan in der Diskussion um die Sterbehilfe ab. Auch hier geht es in einer ersten Phase darum, schwer kranke, demente oder einfach sehr alte Personen zu entmenschlichen, ihnen das unveräußerliche Recht auf Leben teilweise abzusprechen, um dann notwendige medizinische Behandlung verweigern, abbrechen oder um das Sterben dieser Nicht-mehr-Menschen aktiv einleiten zu können. Wer sich wirklich für das Recht auf Leben einsetzen will, der sollte die häufig weltanschaulich geprägten Stellungnahmen von Abtreibungs- und Sterbehilfe- Befürwortern auch einmal kritisch gegen den Strich lesen und sich stärker die Situation der dadurch sterbender Menschen vor Augen führen, der abgeriebenen Kinder und Schwachen, deren Lebensrecht durch medialen Einfluss immer stärker infrage gestellt wird, sodass sie selbst sogar irgendwann meinen, doch wohl besser sterben zu sollen.

Von Gottes Seite aus gibt es ein allgemeines Recht auf Leben. Der Friedensnobelpreisträger Albert Schweitzer sprach in diesem Zusammenhang zurecht von der „Ehrfurcht vor dem Leben“, das auch den Schutz ungeborener Kinder und alter, schwacher Menschen umfasst. Nach biblischer Auskunft ist es alleine der ewige und heilige Gott, der über Leben und Tod bestimmen darf.

„Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll um des Menschen willen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“ (1Mose 9, 3)

„Wir, die Starken, haben die Pflicht, die Schwächen der Schwachen zu tragen, anstatt selbstgefällig nur an uns zu denken.“ (Röm 15, 1)

(von Michael Kotsch)

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