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Impfpflicht in Deutschland

Ist eine mögliche Impfpflicht in Deutschland wirklich der Anfang einer antichristlichen Diktatur oder einer Infragestellung der Gottebenbildlichkeit des Menschen, wie einige Internet- Pastoren ihren verunsicherten Zuhörern vermitteln wollen? Ganz unabhängig davon, ob die Corona- Impfung nun wirksam ist oder nicht halten viele Menschen eine mögliche Impfpflicht für einen vollkommen unzulässigen Eingriff in die Autonomie des Menschen und eine unzulässige Einschränkung der persönlichen Grundrechte. Zuerst muss hier allerdings festgestellt werden, dass die Rechte des Grundgesetzes natürlich nicht göttlich garantiert sind, sondern einem demokratischen Prozess entstammen, der über mehrere Jahrhunderte hinweg die individuelle Freiheit des Menschen gegenüber den biblischen oder staatlichen Verpflichtungen ausgeweitet hatte. Wer heute also mit dem Argument grundgesetzlicher Freiheiten gegen eine staatliche Impfflicht argumentiert, der vertritt kein bibelorientiertes, sondern ein modern emanzipatorisches Weltbild.

Neu ist die Diskussion um eine Impfpflicht in Deutschland übrigens nicht. Auch die von den verschiedenen Fraktionen angeführten Argumente sind zumeist nicht wirklich neu. Christliche Impfgegner, die mit der Corona- Impfung die nahende Endzeit und die vorgebliche Diktatur des Antichristen an die Wand malen, sollten nicht vergessen, dass die wirklich diktatorisch regierenden Nationalsozialisten sich gegen eine allgemeine Impfpflicht entschieden, auch wenn sie sonst die meisten Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens streng kontrollierten und reglementierten. In der früher noch deutlich christlicher geprägten Bundesrepublik der 1950er und 60er Jahre hingegen existierte schon einmal eine solche Impfpflicht. Damals allerdings gab es keinen Aufstand von gläubigen Christen, die dadurch ihren Glauben bedroht sahen, auch wenn durchaus heftige Konsequenzen bei Nichtbeachtung angedroht wurden.

Eigentlich begannen die Diskussionen schon bald nach der Entwicklung den ersten Impfungen im 19.Jahrhundert. Einerseits traf diese damals revolutionäre, medizinische Entwicklung auf eine grundsätzliche Technik- und Fortschrittsskepsis. Andererseits waren die Wirkstoffe der Impfung eben nicht deutlich sichtbar oder für den medizinischen Laien in ihrer Wirkung nicht wirklich nachvollziehbar. Deshalb erschien vielen Menschen damals das sehr realistische Risiko einer schweren Erkrankung weniger bedrohlich, als das Vertrauen auf eine letztlich nicht ganz verständliche Impfung.

Während der 1870er Jahre waren Volksseuchen eine reale und alltägliche Bedrohung für die Bürger des Deutschen Reiches. Nach dem deutsch- französischen Krieg breiteten sich die Pocken aus, an denen rund 150 000 Menschen starben. Viele Erkrankte erblinden oder wurden taub, behielten Hirnschäden zurück oder eine Lähmung. Rund 30 Prozent der Infizierten verloren ihr Leben. Um der Seuche Herr zu werden verabschiedete der Reichstag deshalb unter dem durchaus frommen deutschen Kaiser am 8. April 1874 eine Impfpflicht gegen Pocken. Im Kaiserreich und auch noch in der Weimarer Republik wurden Kinder notfalls mit Polizeigewalt zum Arzt gebracht, um die Impfung durchzuführen, wenn die Eltern ihrer Pflicht nicht nachkamen. Mit drei Tagen Gefängnis oder bis zu 50 Mark Geldstrafe mussten Impfgegner bei Verweigerung im 19.Jahrhundert rechnen. Impfungen mussten auf Nachfrage mit einem Impfschein nachgewiesen werden. Nachdem die Pocken durch Impfungen in Deutschland ausgerottet waren, hob der Bundestag die Impfpflicht erst 1976 wieder auf. Kaum ein Christ interpretierte die Impfung damals als illegitime Verfolgung oder als Vorbereitung einer antichristlichen Herrschaft. Noch 1959 entschied das Bundesverwaltungsgericht auf kritische Rückfraggen von Impfskeptikern, die Impfpflicht als durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar.

Fieber, Kopfschmerzen und Durchfall sind verbreitete Symptome bei Polio, auch als Kinderlähmung bekannt. Langfristige Folgen dieser Viruserkrankung sind Schädigungen der Nerven und der Muskulatur, die bei einiger Erkrankten zu lebenslangen Lähmungen führen. Zu Beginn des 20.Jahrhunderts kam es in vielen Industrieländern regelmäßig zu Polio- Ausbrüchen mit tausenden gelähmter Kinder als Folge. Der US-Mediziner Albert Sabin entwickelte daraufhin erfolgreich einen Lebendimpfstoff, den man in Tropfenform auf einem Stückchen Zucker einnehmen kann. In einer groß angelegten und politisch durchgesetzten Impfaktion wurden in der Bundesrepublik Anfang der 1960er Jahre 22 Millionen Kinder mit lebenden Viren geimpft. Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten. Erkrankten 1961 noch 4500 Kinder in Deutschland an Polio, so waren es drei Jahre später nur noch 90. Nach konsequenten Impfungen gilt Polio hierzulande heute fast als ausgerottet.

In der DDR gab es ab den 1950er Jahren weitaus umfassendere, staatlich verordnete Pflichtimpfungen. Jeder Bürger musste hier gegen  Pocken, Tuberkulose, Kinderlähmung, Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten geimpft werden.

Mit einer beständig zurückgehenden Impfquote kam es in Deutschland in den vergangenen Jahren zu vermehrten Masernerkrankungen, insbesondere unter Kindern. Gewöhnlich treten dabei Fieber, Kopfschmerzen und Lymphknoten- Schwellungen auf. Die Erkrankung kann aber auch zu Hirnhautentzündung, Lungenentzündung, Schäden am Immunsystem oder Taubheit führen und manchmal auch tödlich enden. In Deutschland liegt die Sterblichkeit bei 0,1 %; in manchen Entwicklungsländern mit schlechten medizinischen Bedingungen bei bis zu 25 %. Seit 2015 wurde deshalb in verschiedenen politischen Gremien über eine Impfpflicht für Masern diskutiert. 2019 beschloss der Bundestag dann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern für Kinder, sowie für das Personal in Kindertagesstätten und Schulen. Bis zum 31.Dezember 2021 sollten demnach alle Kinder, Betreuer und Lehrer gegen Masern geimpft sein, um weitere Ausbrüche er gefährlichen Krankheit zu verhindern. Wer sich dagegen weigert sollt entlassen, bzw. vom Unterricht freigestellt werden. Eltern, die ihre Kinder vorsätzlich nicht impfen lassen wollen, können mit einem Bußgeld von bis zu 2500 EUR belegt werden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Übereinstimmung dieser Impfpflicht mit dem Grundgesetz, auch wenn sie zu einer indirekten Einschränkung der Berufsfreiheit und der medizinischen Wahlfreiheit führt. Der Schutz der Kinder wird an dieser Stelle von den zuständigen Richtern als wichtiger eingeordnet.

Bei dem von Impfgegnern immer wieder vorgebrachten Verweis auf die in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte körperliche Unversehrtheit, sollte nicht vergessen werden, dass schon die Väter des Grundgesetzes, eine mögliche Impfpflicht von dieser Regelung ausgenommen hatten, wie die Protokolle des Parlamentarischen Rates beweisen. Für notwendige medizinische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung waren schon damals legitime Ausnahmen vorgesehen, die beispielsweise bei den verpflichtenden Pocken- Impfungen auch umgesetzt wurden.

Die Überlegungen über Pflicht- Impfungen im Zusammenhang mit Corona sind also keinesfalls einzigartig und auch nicht neu. Mehrfach haben schon in der Vergangenheit Gerichte die prinzipielle Legitimität einer solchen Regelung bestätigt. Wiederholt konnten damit zahlreiche Tote und schwere Folgeschäden verhindert werden. Nach geltendem Recht der meisten demokratischen Staaten, einschließlich Deutschlands, sind Pflicht- Impfungen unter bestimmten Bedingungen politisch durchaus legitim. Wirklich biblische Aussagen darüber gibt es nicht. Eingriffe am menschlichen Körper, auch ohne Zustimmung des Betroffenen, gab es damals viele, von der Beschneidung, über die Todesstrafe oder erzieherische Schläge bis hin zur Sklaverei. Eine absolute Garantie der körperlichen Unversehrtheit findet sich in der Bibel nicht. Maßnahmen zum Schutz oder der Wiederherstellung der Gesundheit werden in diesem Zusammenhang eher positiv gewertet, wenn sie nicht zu einer Vergötterung der medizinischen Möglichkeiten oder des irdischen Lebens führen.

Ob eine Impf- Pflicht sinnvoll ist oder nicht ist nicht so sehr eine Frage absoluter persönlicher Freiheitsrechte, auch auf Kosten der restlichen Gesellschaft, sondern eine medizinische Entscheidung. Ob im Fall von Corona eine allgemeine Impf- Pflicht fachlich sinnvoll ist, darüber streiten die Experten mit gutem Grund. Manche befürworten eine Impf- Pflicht für besonders gefährdete Personengruppen. Manche setzen auf eine wenig vorhersehbare Immunisierung durch Massen- Erkrankungen. Wieder andere betrachten gerade die neuen Corona- Mutationen als nicht so gefährlich, dass eine Impf- Pflicht zu rechtfertigen wäre. Schlussendlich ist eine allgemeine Corona- Impfpflicht derzeit eher unwahrscheinlich und medizinisch nur schlecht begründbar. Am Ende ist das aber keine theologische Frage und auch keine, die über eine Fortexistenz der Demokratie entscheidet. Christen sollten sich hier natürlich ihre Meinung bilden, hoffentlich nach ausgewogener Information. In ihrer Umwelt sollten sie aber vor allem als Hoffnungsbringer und aufgrund ihrer alltäglichen Bindung an Jesus Christus bekannt sein und nicht aufgrund ihrer Werbung für irgendeine Corona- oder Impf- Position.

(von Michael Kotsch)

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