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Abtreibung – Erfreulicher Lebensschutz

In Deutschland haben sich viele Menschen zwischenzeitlich an die jährlich tausendfache Tötung von Kindern im Bauch ihrer Mutter gewöhnt. Anders in vielen, überwiegend katholischen oder islamischen Ländern und in den USA. Mitte März 2021 hatte Asa Hutchinson, der republikanische Gouverneur von Arkansas, ein Gesetz zur Einschränkung von Abtreibungen unterzeichnet. Demnach sollen ab kommendem Sommer nur noch Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sein, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch 14 andere Bundesstaaten der USA haben in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze zum Schutz ungeborener Kinder erlassen. In Mississippi beispielsweise sind seit Mitte 2020 Abtreibungen verboten, nur weil Ärzte die Behinderung eines Kindes vermuten. In Tennessee beschlossen Senat und Repräsentantenhaus ein Gesetz nach dem Kinder nur abgetrieben werden dürfen, solange ihr Herz noch nicht schlägt. Die verschärften Gesetze stellen sowohl Frauen als auch Ärzte unter Strafe, die an einer Abtreibung beteiligt sind.

Erwartungsgemäß meldeten sich sofort nach Unterzeichnung des neuen Abtreibungsgesetzes in Arkansas Abtreibungs- Befürworter zu Wort. Holly Dickson, die Direktorin der Bürgerrechtsorganisation ACLU bezeichnete das Abtreibungs- Verbot als „grausam“. Es handele sich um allerschlimmste Politik“, gegen die man umgehend klagen werde. Die Präsidentin des „Planned Parenthood Action Fund“, Alexis McGill Johnson äußerte: „Zu einer Zeit, da die Menschen wirtschaftliche Erleichterung […] brauchen, ist die Aufhebung des Zugangs zu Abtreibung grausam, gefährlich und auf eklatante Weise ungerecht.“ Solche beständig vorgebrachten Aussagen wirken für viele kritische Beobachter seltsam. Nicht etwa die Tötung eines Kindes in den ersten Lebensmonaten wird hier als „grausam“ bezeichnet, sondern die Verhinderung dieser Tötung. Auch die Rechtfertigung der Abtreibung mit „schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen“ wirkt wenig glaubwürdig, weil sie ebenso in Zeiten stark wachsenden Wohlstands in den USA gefordert wurde.

Natürlich sind sich Gouverneur Asa Hutchinson und die verantwortlichen Politiker der anderen US-Bundesstaaten bewusst, dass ihre Abtreibungsgesetze sofort juristisch angegriffen und schlussendlich vor dem Supreme Court, dem höchsten amerikanischen Gericht, überprüft werden. Allerdings hoffen viele, die sich für den stärkeren Schutz des ungeborenen Lebens engagieren, dass die seit 1973 in den USA geltenden liberalen Abtreibungsgesetze nun endlich überarbeitet werden und zukünftig stärker das Interesse der Kinder berücksichtigen.

Welche Auswirkungen der verbesserte Lebensschutz haben kann, zeigt die entsprechende Gesetzesreform in Polen aus dem Jahr 1993. Infolgedessen sank die Zahl der Abtreibungen dort radikal. Zur Stärkung des Lebensschutzes ungeborener Kinder durfte seitdem nur noch bei Vergewaltigung oder bei der Gefährdung des Lebens der Mutter abgetrieben werden. In den Jahren vor der Gesetzesreform schwankte die Zahl der Abtreibungen zwischen 60 000 und 137 000 jährlich. Seither werden nur noch zwischen 150 und 1000 Abtreibungen vorgenommen. Infolge des verbesserten Lebensschutzes wurden während 27 Jahren in Polen also schätzungsweise 2,5 Millionen weniger Kinder während der Schwangerschaft getötet.

Generell untersagt Gott in der Bibel sehr deutlich die Tötung eines Menschen ohne triftigen Grund wie Selbstverteidigung oder Strafe für bestimmte Verbrechen (1Mose 9, 5f.; 2Mose 20, 13; 2Mose 21, 22-25). Aus biblischer Sicht ist der Mensch schützenswert von Anfang an und nicht erst ab einem verhältnismäßig willkürlich festgelegten Zeitpunkt (Ps 139, 13-16; Jer 1, 5). Da wo Ei- und Samenzelle miteinander verschmelzen entsteht ein neuer, absolut einzigartiger Organismus, der sich in der richtigen Umgebung zu einem eigenständigen Menschen entwickelt. Jedes Wachstumsstadium des Kindes innerhalb und außerhalb des Körpers der Mutter verändert nicht die Individualität und Würde des neuen Menschen. Eltern werden aufgefordert, das werdende Leben mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Kräften zu schützen und zu fördern. Eine Entscheidung über Leben oder Tod steht außerhalb menschlicher Kompetenz, auch wenn Schwangerschaft und Erziehung Belastungen für die Eltern mit sich bringen. Gott alleine behält sich die Entscheidung über Leben und Tod eines Menschen vor (1Mose 9, 5; Mt 6, 27; Lk 10, 7).

Auch nach deutscher Rechtsprechung handelt es sich bei der Abtreibung um die Tötung eines Menschen, die unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Generell gilt noch immer: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 218 StGB). Bis heute ist Abtreibung nicht durch die Rechtsprechung medizinischer Dienstleistungen geregelt, sondern im Strafgesetzbuch im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“. Es ist derselbe Abschnitt, in dem Mord und Totschlag behandelt werden.

Ich wünsche mir nun einen stärkeren Schutz ungeborener Kinder und hilfsbedürftiger Schwangerer auch in Deutschland.

(von Michael Kotsch)

Eine Antwort auf „Abtreibung – Erfreulicher Lebensschutz“

Danke für diese positive Sicht darauf, was in manchen Ländern erreicht wurde zum Schutz ungeborener Kinder! Ermutigend, weiter dafür einzutreten!

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